STEP setzt das Team aufs Rad!
Radfahren ist in, Radfahren ist gesund, Radfahren macht Spaß!
Warum also nicht das Radfahren fördern, wenn zugleich alle Seiten davon profitieren? So funktioniert's:
STEP – als Arbeitgeber – least das JobRad. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter fahren Sie es, wann, wo und wie Sie wollen.
Bei JobRad per Gehaltsumwandlung bezahlt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem eigenen Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist für Arbeitnehmer seit 2020 nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern.
STEP macht’s möglich – Wunschrad als JobRad beziehen und bis zu 40% gegen über einem Direktkauf sparen
- Fahrradtyp - egal!
- Versteuert wird nach 1%-Regel
- Finanzierung erfolgt über die Gehaltsabrechnung
- Sie verfügen völlig frei über Ihr Rad